Aktuelles
Liebe Leser und Leserinnen,
wenn Sie mehr zur Geschichte des Impulses „Lauenstein-Sozialfonds“ erfahren möchten,
finden sie im Downloadbereich einen Auszug aus der Internen Korrespondenz März 2000 oder verwenden sie diesen link:
Interne Konferenz März 2000_Auszug
Der Lauenstein-Sozialfonds e.V. ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 9 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Auszug §5 Abs. 1 Nr. 3 KStG (Befreiungen)
- b) wenn sichergestellt ist, dass der Betrieb der Kasse nach dem Geschäftsplan und nach Art und Höhe der Leistungen eine soziale Einrichtung darstellt. 2Diese Voraussetzung ist bei Unterstützungskassen, die Leistungen von Fall zu Fall gewähren, nur gegeben, wenn sich diese Leistungen mit Ausnahme des Sterbegeldes auf Fälle der Not oder Arbeitslosigkeit beschränken;
Auszug § 3 Nr. 9 GewStG (Befreiungen)
rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Körperschaftsteuergesetzes, soweit sie die für eine Befreiung von der Körperschaftsteuer erforderlichen Voraussetzungen erfüllen; |
Der aktuelle Freistellungsbescheid für die Jahre 2018 bis 2020 liegt in der Geschäftsstelle vor.
Regionalisierung
Drei Regionen:
Region Nord – Treffen im Bereich Hamburg: PLZ 17… bis 29….
Region Mitte – Treffen im Bereich Wuppertal: PLZ 32.. bis 34…, 40… bis 49…, 57… bis 59…
Region Süd – Treffen im Bereich Stuttgart: PLZ 36…, 54… bis 56…, 60… bis 91…
Geschäftsstelle wird an allen Terminen teilnehmen; der Vorstand nimmt an den Treffen teil, an denen er kann. Es werden mindestens 2 Vorstandsmitglieder an den Treffen teilnehmen.
COVID-19
In den einzelnen Bundesländern gibt es immer noch unterschiedliche Beschränkungen bezüglich Veranstaltungen. Aus diesem Grund hat der Vorstand beschlossen, seine diesjährige Mitgliederversammlung in das Frühjahr 2021 zu verlegen und im September/Oktober 2020 in den einzelnen Regionen jeweils eine Beiratssitzung durch zu führen.
Beiratssitzung-Termine:
10.03.2023 Region Süd (Werksiedlung Kandern)
17.03.2023 Region Nord (Hofgemeinschaft Weide-Hardebeck – Hardebeck)
24.03.2023 Region Mitte (Troxler-Haus Werkstätten – Wuppertal)
15./16.09.2023 (Schloss Hamborn – Borchen)
Jahresabschluss:
Der Jahresabschluss 2021 finden Sie im Downloadbereich!
DAS MEHR ZUM LEBEN: DIE IMMOBILIENRENTE
Die Immobilienrente ist eine besondere Form des Darlehens für Menschen im Rentenalter: Wenn Sie Wohneigentum besitzen, das Sie selbst nutzen und weiterhin nutzen möchten, dann können Sie sich einen Teil des Immobilienwertes als VMT Immobilienrente auszahlen lassen.
Die VMT Consult GmbH bietet Ihnen mit ihren Produkten eine so genannte Immobilienrente an. Dieses Darlehen wird durch eine Grundschuld im Grundbuch abgesichert und Sie bleiben weiterhin Eigentümer Ihrer Immobilie. Die Auszahlung ist steuerfrei und hat keine Auswirkung auf Ihre Rente. Damit erhalten Sie eine Zusatzrente, unabhängig von der politischen Entwicklung.
In der Praxis erfolgt die Umsetzung über ein erstrangig besichertes Hypothekendarlehen. Die VMT-Immobilienrente wird wahlweise 10, 15 oder 20 Jahre gezahlt. Nach Ablauf erfolgt eine Anschlußfinanzierung, wiederum zu aktuellen Marktkonditionen. Oder das Darlehen wird in der Zwischenzeit durch Verkauf abgelöst. Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.vmt-immofinanz.de